Gebundenes Chlor entsteht, wenn freies Chlor mit stickstoffhaltigen Verbindungen reagiert – im Schwimmbad ist das vor allem Harnstoff, Ammonium aus Schweiß und Urin, Hautpartikel und kosmetische Rückstände. Die Reaktionsprodukte sind Chloramine (Monochloramin, Dichloramin, Trichloramin).
Chloramine besitzen nur noch eine stark verminderte Desinfektionswirkung. Sie sind verantwortlich für den typischen Schwimmbadgeruch sowie für Augen-, Haut- und Schleimhautreizungen. Der Geruch ist damit also kein Indikator für einen Chlorüberschuss / Überdosierung, sondern für bereits umgesetztes Chlor und eine organische Belastung des Wassers.
Ermittelt wird gebundenes Chlor als Differenz: Gesamtchlor (DPD1+DPD3) − freies Chlor (DPD1) = gebundenes Chlor.
Im Privatbad sollte der Wert möglichst unter 0,2 mg/l, höchstens bei etwa 0,5 mg/l liegen. Darüber nehmen Geruch und Reizwirkung deutlich zu. Der Abbau von gebundenem Chlor erfolgt vor allem durch Stoßchlorung im optimalen pH-Bereich (etwa 7,0–7,4) und teilweise auch durch Rückspülung und Frischwasserzusatz. Dauerhaft erhöhte Werte deuten auf zu geringe aktive Chlorreserven, eine zu seltene bzw. zu geringe Chlorzugabe und einen zu hohen Schmutzeintrag hin.